Ich habe vor kurzem von
einer
Rechtsanwaltskanzlei in München Schreiben bekommen, ich
hätte
das Urheberecht verletzt. Mit einem Wort zusammengefasst, ich habe auf
der Zitatensammlung meiner Homepage ein Zitat von Karl
Valentin
zitiert und zwar richtig, nicht etwa verfälscht. Dies sei eine
Urheberechtsverletzung, ich solle eine
Unterlassungsbestätigung
unterschreiben, das Zitat entfernen und 250 € dafür
zahlen,
dass dieser Vorfall damit erledigt wäre und nicht gerichtlich
verfolgt wird.
Hier bin ich mir nicht sicher, ob dies
tatsächlich eine
Urheberrechtsverletzung ist. Für den Fall, dass es so ist,
möchte ich denjenigen raten, die
evt. ähnliche Zitate,
die nicht in einer wissenschaftlichen Arbeit zitiert werden, diese
Zitate zu entfernen, um so Ärger zu vermeiden. Zumindest habe
ich
meine Zitatensammlung komplett vor der Öffentlichkeit
geschützt, sie ist nur mehr mit meinem Passwort
zugänglich.
Machen Sie sich selbst ein Bild,
hier
der Schriftverkehr.
Ich habe bei http://www.verband-deutscher-anwaelte.de/ und beim
Deutschen Bundestag eine diesbezügliche Anfrage
gestellt.
Die angeschriebenen Adressen haben bis jetzt (29-Sep-2014) nicht geantwortet.
Auch sind seitdem (29-Sep-2014) keine Mails mehr gekommen oder andere Aktionen von der oben genannten Rechtsanwaltskanzlei.
Zum
Thema Abmahnung bei Urheberrechtsverletzung
Fall 2: (27-Mai-2014)
Hier wird vorgetäuscht, eine rechtmäßige
Rechnung
zuzustellen. Nach Auskunft der Telekom bin ich nicht der erste, der so
eine Mail bekommt, ein Verfahren ist bereits eingeleitet.
Ominöse Mail:
Fall 3: (04-Jun-2014)
Hier wird vorgetäuscht, dass ich eine Buchung über
Internet
vorgenommen hätte, man will mir die entsprechende Daten
übermitteln.
Ominöse Mail
Die Fälle 2
und 3 habe ich bei
meinem zuständigen Polizeirevier angezeigt. Der Polizeibeamte
ist
skeptisch, ob die Ermittlungen von Erfolg gekrönt sein werden,
nachdem das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung noch nicht verabschiedet
ist und fraglich ist, ob der ursprünglich geplante
Gesetzentwurf
der Bundesregietung überhaupt je Gesetz wird.
Natürlich bin
ich nicht für unbeschränktes Speichern von
persönlichen Daten,
aber ein richterlicher Beschluss im Einzelfall, dass ein
Telekommunikations-Provider
verpflichtet werden kann, die Daten, die zu einer ominösen
IP-Adresse führen
können, sollte schon möglich sein.
Auf Nachfrage bei der Polizei, zu der ich die Anzeige geschickt habe,
ist eine Bearbeitung dieser Anzeigen sehr zeitaufwändig, ich sollte mich noch ein Jahr
gedulden. (29-Sep-2014)
PS: die hier gezeigte E-Mail-Adresse existiert nicht mehr.
Fall 4: (27-Sep-2014)
Hier wird vorgegeben, im Auftrag der Firma Amazon einen Betrugsversuch auf mein Konto bei Amazon abwehren zu müssen.
Ominöse Mail
Ich habe die ersichtlichen Domains angeschaut, sie sind
verdächtig, kein Hinweis, dass diese Domains der Fa. Amazon
gehören.
Ich gebe dem Absender der Mail Gelegenheit, sich zu rechtfertigen, bevor ich ihn wegen Betrugsversuch anzeige.
Wenn tatsächlich eine glaubhafte Rechtfertigung kommt, werde ich diese natürlich auch hier veröffentlichen.
Meine Mail an den Absender mit E-Mail-Adresse
test@transfer-free.de konnte nicht zugestellt werden, dies hat meinen
Verdacht erhärtet.
Wer w.rauscher@odn.de ist, ob es auch nur ein "Opfer" ist oder etwas
mit der Sache zu tun hat, kann ich nicht beurteilen, der Server odn.de
scheint mir aber unverdächtig zu sein.
Wenn ich eine Antwort von w.raucher@odn.de bekomme, werde ich diese auch veröffentlichen.
Deshalb werde ich auch die Besitzer der angesprochen Domains hier
veröffentlichen, um weitere Betrugsversuche an weitere Personen
nach Möglichkeit zu verhindern.
Ich habe die verdächtige Mail an Amazon geschickt.
Antwort von Amazon
Domain tranfer-free.de
Domain drehcom.de
Domain
amaz0n-webhilfe.com
Domain odn.de
meine Anfrage an der Absender der ominösen Nachricht
Return-Mail
nicht vertrauenswürdige Adresse https://drehcom.de
Antwort von Amazon
Heinz Wember
Änderungsstand: 30-Sep-2014 07:30