Die Handhabung der Eintragungungen in Kirchebüchern für Kinder lediger Mütter
1. Die standardmäßigen Eintragung bei den Taufen, Hochzeiten und Beerdigungen.
1.1 Taufen:
am oberen Rand der Seite das betreffende Jahr, in den Spalten:
laufende Nummer der Geburt, Vorname(n) des Kindes, Name der Hebamme,
bei ehelichen Geburten: Name (Vor- und Nachname) des Vaters, Beruf und
Konfession, (Ort) und Hausnummer, Geburtsname der Mutter (Vor- und
Nachname), Konfession der Mutter, evt. weitere Angaben, wenn die Mutter
ledig war z.B. Vermerk led. Beruf der Mutter und Ort der Geburt/Taufe,
Auenthalt der Mutter z.B. wie bei Vater oder Hausnummer bei einer
ledigen Geburt, Datum und Uhrzeit der Geburt, Kirche und Datum
der Taufe (die Kirche wird nur bei der ersten Zeile angegeben), Name
des Taufspenders, Name der Taufpaten (Vor- und Nachname, Beruf, Ort und
Konfession), in der Regel sind zwei Taufpaten verzeichnet, bei Frauen
wird der Familienname (=Name des Ehemanns) angegeben, ist die Frau
ledig, ist led. angegeben, bei Totgeburten bzw. Nottaufen ist der Raum
frei gehalten, dafür steht in der Spalte Taufdatum der Vermerk
Nottaufe und Hebamme, Bemerkungen: ist meist nicht ausgefüllt, der
Raum wird für die Paten benützt. Bei Legalisierung eines
Kindes enthält die Spalte entsprechende Eintragungen.
Gelegentlich sind alle unehelichen Geburten separat in einem Buch aufgeführt.
1.2 Hochzeiten:
am oberen Rand das Jahr
in den Spalten: laufende Nummer der Hochzeit, Datum der
Hochzeit (der Monat ist ausgeschrieben), die folgenden Spalten beziehen
sich auf den Bräutigam: Stand (Beruf) und Religion, Ort und
Hausnummer, Eltern für die Mutter der Geburtsname, ledig oder
Witwer, in Regel auch die Bemerkung juv. im Falle des Witwers
Todesdatum und Name der verstorbenen Frau, Datum und Ort der
Geburt/Taufe; die folgenden Spalten beziehen sich auf die Braut: Vor-
und Nachname, Beruf und Konfession (statt Beruf ist vielfach der Beruf
des Vaters angegeben z.B. Schreinertochter), Ort und Gerichtsort des
Aufenthalts, Vor- und Nachname der Eltern (bei der Mutter der
Geburtsname), Stand: ledig (virgo) oder Name des Kindes und
Geburtsdatum legitimiert, Geburtsdatum und -ort; Name des Pfarrers, die
Trauzeugen mit Beruf und Ort, Datum und Ort des zivilen Trauung bzw.
bei Hochzeiten vor 1872 Datum der Heiratslizenz, Dispenz/Proklamation:
z.B. Dispenz eine Proklamation oder ohne oder ein Kind legitimiert.
1.3 Beerdigungen:
laufende Nummer, Vor- und Nachname des Toten (bei Frauen der Nachname
nach der Hochzeit); Stand (Beruf) und Religion; Landgericht, Ort und
Hausnummer; ledig oder verheiratet: z. B. Jungfrau, verheiratet, Kind;
Krankheit und Arzt bei Gebärmüttern Hebamme.
1.4 Firmungen: diese sind nur teilweise aufgeührt, z.B. die Jahre 1864, 1870 und 1872
Name des Firmlings, Ort des Aufenthalts, Name des Paten und Stand
(Beruf) und Wohnort; Knaben und Mädchen sind separat
aufgeführt, Angabe des Firmspenders (Bischof) und Name der Kirche
(z.B. Ulrichskirche)
2. Uneheliche Geburten
2.1. Ich habe bei allen Taufurkunden bei der Eintragung eines Kindes
einer ledigen Mutter immer nur den Namen der Mutter gefunden, das Feld
für den Vater ist nicht ausgefüllt. Daneben stand auch illeg.
(illegal).
2.2. Bei der Eintragung der Hochzeit einer ledigen Mutter wurde in der
Spalte Bemerkungen aufgeführt: ein Kind bzw. zwei Kinder, manchmal
standen auch die Vornamen der Kinder dabei, legalisiert. Dann wurde der
Taufeintrag ergänzt und der Nachname des Kindes in den Namen des
Ehemanns der ledigen Mutter geändert, mit der Bemerkung der
Hochzeit und des Datums und Ortes. Natürlich kam auch vor, dass
das/die ledigen Kinder nicht legalsiert wurden.
2.3. Aus dieser Eintragung kann man aber nicht schließen, dass
der Ehemann auch der biologische Vater der Kinder war, jedoch wird
es wohl meist so gewesen sein.
2.4. Bei der Eintragung eines ehelich geborenen Kindes wird
natürlich der Name des Vaters (= Ehemann der Frau) angegeben. Ob
der Ehemann des Frau der biologische Vater ist, wird nicht geprüft.
2.5. Wird ein Kind eingetragen, bei dem es offensichtlich ist, dass der
wohl abwesende Ehemann nicht der Vater sein kann, wird dies vermerkt.
Auch wenn der Ehemann zur Zeit der Geburt des Kindes schon länger
verstorben ist.
6. Jahre für die Eintragungen:
Anfang Taufen: Kriegshaber 1839 (von 1839-1864 sind das Zweitschriften
von Oberhausen), Taufen ab 1667 Oberhausen einschließlich Ort
Kriegshaber;
Hochzeiten: Kriegshaber ab 1830 (von 1830-1864 sind das Zweischriften
von Oberhausen), ab 1667 Hochzeiten Oberhausen einschließlich
Kriegshaber.
Beerdigungen: Kriegshaber ab 1829 (von 1829-1864 sind das
Zweitschriften von Oberhausen), ab 1747 Beerdigungen Oberhausen
einschließlich Kriegshaber.
Diese Eintragungen beziehen sich auf den Zeitraum vor 1872. Die
Verfilmungen Kirchenbücher nach 1872 werden im allgemeinen nicht
gezeigt. Manchmal ist es so, dass die Taufen/Hochzeiten wenige Jahre
nach 1872 gehen. Bei Kriegshaber war es so, dass die
Taufeintragungen bis 1885 gehen, die Eintragungen für die
Hochzeiten ebenfalls bis 1885. Das alphabetische Verzeichnis der
Taufen, Hochzeiten und Beerdungen gehen meist weiter. Bei Kriegshaber
war dies bei Taufen bis 1921, bei Hochzeiten bis 1916 und bei
Beerdigungen bis 1921.
7. Inhalt der Eintragungen in den alphabetischen Verzeichnissen:
7.1 Taufen: laufende Nummer, Name des Kindes, Bandnummer des
Kirchenbuches, Jahr der Geburt (manchmal auch das genaue Datum),
laufende Nummer der Eintragung im Taufbuch.
7.2 Hochzeiten: laufende Nummer, Name des Bräutigams (Vor- und
Nachname), Name der Braut, Nummer des Hochzeitbuches, Jahr der Hochzeit
bzw. das genaue Datum der Hochzeit, laufende Nummer im Hochzeitsbuch.
7.3 Beerdigungen: laufende Nummer, Name des Verstorbenen, Nummer des
Totenbuches, Jahr der Beerdigung bzw. komplettes Datum oder nur Monat
und Jahr, laufende Nummer im Totenbuch.
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Änderungstand EintragungenKirchenbuecherKriegshaber.html: 12-Dez-2020
Heinz Wember